Einzelne Übergaben und Besitzbeschreibungen
Beim Zacherla
Vier Urkunden vom Zacherla-Anwesen, Bayerdilling Nr. 40, aus
dem 19. Jahrhundert zeigen verschiedene Formen des Eigentumswechsels. Geschlossen
wurden die ersten drei Verträge im Rainer Landgericht, das bis 1862
die Funktion von Justiz, Verwaltung (entsprechend Landratsamt) und Notariat
in sich vereinigte. Der vierte Vertrag wurde durch den damaligen Rainer Notar
Josef Hellmaier beurkundet.
Einheirat von Rupert Strobl
Am 5. Juli 1853 versprachen sich der ledige Bauerssohn Rupert Strobl von
Allmering und die ledige Bauerstochter Walburga Rechner von Bayerdilling
(Nr. 40; hatte ihren Vater Quirin Rechner als Beiständer) die
Eingehung der Ehe und die Erfüllung der ehelichen Pflichten. Die
Braut besaß durch Übergabe vom 12. April 1852 das Anwesen im Wert
von 8000 fl, worauf sie 1900 fl Reinvermögen stehen hatte (der Rest
waren Schulden und Verpflichtungen gegenüber den Austräglern).
Der Bräutigam besaß laut Zeugnis der Gemeinde Rehling ein
Vermögen von 3000 fl, welches er am Hochzeitstage bar zu erlegen
verspricht und wofür dessen anwesender Vater Michael Strobl sich anmit
verbürgt haben will. Das Brautpaar schloß allgemeine
Gütergemeinschaft. Sollte beim Tod eines der beiden künftigen Ehegatten
keine Kinder vorhanden sein oder ein vorhandenes Kind innerhalb eines Jahres
nach dem Tod des Elternteiles sterben, so verpflichtete sich der
überlebende Eheteil, an die nächsten Verwandten des Verstorbenen
den Betrag von 1800 fl als Rückfall binnen eines Vierteljahres zu bezahlen.
Rupert Strobl und Walburga Rechner heirateten am 26. Juli 1853. Walburga
Strobl starb tatsächlich nach nur fünfjähriger Ehe am 25.
Oktober 1858. Zu diesem Zeitpunkt lebten ein Sohn und eine Tochter; zwei
weitere Kinder waren im ersten Lebensmonat verstorben.
Muttergutsvertrag
Rupert Strobl schloß am 20. Juli 1859 mit seinen beiden Kindern, die
der gerichtlich bestellte Vormund Paul Stadlmüller, Gütler von
Hagenheim, vertrat, einen Muttergutsvertrag, der die Versorgung im Hinblick
auf die zweite Eheschließung regelte. Auf dem gemäß
Inventurs-Verhandlung vom 14. Dezember 1858 mit 15 994 fl 54 kr gewerteten
Anwesen lasteten nur noch 2900 fl Schulden, so daß sich 13 094 fl 54
kr reines Vermögen ergab. Für jedes Kind wurden 300 fl Muttergut
bestimmt, das bis zum 17. Lebensjahr mit 3 % zu verzinsen war. Das Muttergut
war bei Verehelichung sogleich bar, bei erreichter Großjährigkeit
(Volljährigkeit) nach vierteljährlicher Kündigung zahlbar;
die Zinsen natte der Vormünder nützlich anzulegen. Außerdem
wurde der Tochter ein Doppelbett mit Überzügen (Wert 60 fl) und
Schmuckstücke der Mutter zugesagt, der Sohn hatte einen Anspruch ein
Einzelbett mit Überzügen (Wert 25 fl). Die Ansprüche wurden
auf dem Hof hypothekarisch gesichert. Außerdem wurde bestimmt, daß
beim Tod eines der beiden Kinder (sofern ledig und ohne Testament) das
überlebende Kind den Nachlaß erhalten soll (der Sohn starb 1862
tatsächlich, allerdings als Schulkind sicher noch ohne Vermögen).
Im Gegenzug wurde mit diesem Muttergutsvertrag der Witwer Rupert Strobl der
Alleineigentümer und -erbe.
Ehevertrag des Witwers
Ebenfalls am 20. Juli 1859 schloß der Witwer Rupert Strobl mit seiner
künftigen (zweiten) Frau Josepha Degenmeir von Sinning einen Ehevertrag,
bei der Kastlmüller Franz Schmid, Stiefvater der Braut, als Beiständer
fungierte. Die Braut besaß laut Vertrag ein Heiratgut von 3500
fl, welche bezahlt sind und worüber vom Bräutigam in bester Form
rechtens quittiert wird, außerdem eine Aussteuer im Wert von
300 fl. Der Wert des Anwesens wird in dieser Urkunde nach Abzug der Schulden
mit circa 7000 fl angegeben; die Braut wird durch den Ehevertrag
Miteigentümerin und es wird Gütergemeinschaft vereinbart. Für
den Todesfall eines Ehegatten wurde vereinbart:
a) Wenn Kinder aus der Ehe vorhanden sind, dann hat sich der überlebende Ehegatte mit denselben um die Hälfte des auszumittelnden reinen Vermögens als Vater- oder Muttergut zu vertragen und tritt dagegen in den Alleinbesitz und das Alleineigentum des Anwesens und sonstigen Rücklasses.
b) Im Falle, daß Rupert Strobl zuerst stirbt, hat sich die Witwe mit dessen Kindern Paul und Elisabeth aus erster Ehe bezüglich des Vatergutes zu vertragen.
c) Sind keine Kinder vorhanden, dann wird der überlebende Ehegatte Universalerbe; als Rückfall an die nächsten Verwandten des Verstorbenen, zu zahlen binnen Jahr und Tag von dessen Tod an gerechnet, wurden 1200 fl bestimmt.
Übergabe Haberl
Michael und Ottilie Haberl, bisher Pestbauern, tauschten die
Hofstelle beim Zacherla am 24. März 1871 ein. Nach dem Tod
von Michael (25. Dezember 1887) erhielt dessen gleichnamiger Sohn bereits
den Hälfteanteil des Anwesens. Wie bei der Übergabe vom 25. September
1889, so übernahm die junge Generation im 19. Jahrhundert oft neben
dem Leibgeding für die Eltern auch noch Schulden. Die Witwe
Ottilie Haberl übergab ihren Hälfteanteil am
Zacherla-Anwesen um den wahren Preis von 5935 M an
Sohn Michael und dessen Braut Franziska Hirschinger, Bauerstochter aus
Reicherstein. In Anrechnung darauf übernahm das Brautpaar die
Hälfteanteile an folgenden Verbindlichkeiten (die andere Hälfte
traf schon bisher Michael als Miteigentümer): 5 %iges Darlehen der
Pfarrpfründe Pöttmes zu 2020 M, 100 M Restschuld bei Isaak Luchs
in Buttenwiesen (aus dem Kauf von 1871), 2000 M Darlehen des
Austragsgütlers Mathias Haberl in Münster, 2000 M Darlehen des
Bauern Alois Stiglmair in Bayerdilling und 400 M Darlehen des Privatiers
Georg Wenninger zu Rain. Auf die 5935 M trafen 3260 M anteilige Schulden,
die weiteren 2675 M hatten die Übernehmer wie folgt zu erbringen: 100
M in bar an die Übergeberin in bar am Hochzeitstag, 1500 M
Elterngutsergänzung an den Bruder Johann Haberl und 1075 M Wert des
Austrages (jährlich 215 M, veranschlagt auf fünf Jahre;
tatsächlich starb Ottilie bereits dreieinhalb Jahre später). Der
Austrag ist wie folgt beschrieben:
a) jährlich ab 1890 an Martini 40 fl Fristengeld,
b) ein Zimmer über einer Stiege, gut wohn- und heizbar,
c) jährlich 2 Schäffel Korn, 1 Schäffel Weizen, 200 Eier, 15 Pfund Rind- und 3 Pfund Schweineschmalz, 1 Paar Schuhe, an Kirchweih 4 Liter Bier und 1 Laib Brot, zur kleinen Kirchweih 3 Pfund Rindfleisch, zu Weihnachten 3 Paar Brat-, 2 Paar Leber- und 2 Blutwürste und 1 weißer Laib Brot, zu Fastnacht das gleiche wie an Weihnachten (außer Brot), jährlich 1 Klafter gespaltenes Fichtenholz, 1000 Stück Torf, 100 Wellen (Boschen), täglich ½ Liter süße Milch, solange im Anwesen vorhanden,
d) ärztliche Hilfe, Medizin und im Todesfall ortsübliche Bestattung, und
e) Haltung eines Mutterschafes für Ottilie Haberl durch die Übernehmer.
Die Austragsleistungen geben Rückschlüsse auf die Lebens- und Wirtschaftsweise jener Zeit und eine Vorliebe der Übergeberin, die ihren Austrag durch die Schafhaltung aufbesserte. Das Zacherla-Anwesen war damals ein mittlerer Betrieb mit damals 10,402 Hektar (=ha) Fläche auf 30 Parzellen: Hof- und Gartengrundstück mit 0,272 ha, 18 Äcker mit zusammen 8,610 ha, 6 Wiesen mit 1,114 ha, 2 Krautgärten mit 0,034 ha, 1 Weide und Ödung mit 0,171 ha und zwei Holzteile mit 0,201ha.
Beim Hofwirt
Interessant für die Verhältnisse vor dem Ersten Weltkrieg ist die
Übergabe des kinderlosen Ehepaares Georg und Balbina Weiß am 6.
Mai 1908 an Paul Stiglmair und dessen Braut Therese Stöckl.
Ungewöhnlich an diesem Vertrag im Rainer Notariat war die Tatsache,
daß Paul Stiglmair der jüngere Bruder von Balbina Weiß war
und die Übergeber erst 47 beziehungsweise 44 Jahre alt waren. Georg
Weiß ist allerdings bereits eineinhalb Jahre später verstorben.
Die Übernehmer waren 27 beziehungsweise 30 Jahre alt.
Das Anwesen hatte 34 Flurstücke, davon zwei in Sallach, eines in Oberpeiching und einen Wald in Holzheim, mit zusammen 9,66 Hektar. Der Schwager beziehungsweise Bruder mußte für den Anwesenswert von 20 000 M (einschließlich Mobilien) die bestehenden Darlehen mit 3.700 M bei der Amlerschen Wohltätigkeitsstiftung Neuburg und 1 300 M bei der Marzillisschen Waisenstiftung Neuburg übernehmen, ferner eine Schuld bei dem Kaufmann Abraham Neuburger in Ichenhausen über 1 400 M. Er hatte 5 000 M Abstandsgeld zu zahlen und durfte eine für sich auf dem Hof eingetragene Hypothek anrechnen. Für den restlichen Übernahmevorteil von 8 400 Mark mußte er das 1907 angebaute Austragshaus unterhalten. Die Übergeber durften hier ihr Krämerei- und Flaschenbiergeschäft weiterbetreiben und erhielten jährlich folgende Naturalien: 1 Sack Weizenmehl Nummer eins, 10 Pfund Rindschmalz, 200 Eier, 1 Klafter fertiges Buchenscheitholz, 60 Pfund Schweinefleisch, 4 Zentner Kartoffeln, 50 Krautköpfe, außerdem wöchentlich für 1 M Brot und täglich 1 Liter Milch. Beim Tod der Schwester wäre der Naturalaustrag in vollem Umfang weiterzugewähren gewesen, beim Tod des Schwagers (1909) reduzierte sich die Lieferung jedoch laut Vertrag auf die Hälfte. Der Austrag ist mit 2500 M bewertet, so daß Paul Stiglmair, der von Beruf Bäcker war, unter dem Strich 5 900 Mark geschenkt bekam.
Der Schwabpeter 1853
Peter und Anna Landes erwarben am 27. Oktober 1853 das Anwesen Nummer 38
in Bayerdilling für 2300 fl. Die Auflistung der vorhandenen Flächen
refklektiert die Zersplitterung der Felder, die Hofentwicklung (Zukäufe
aus Zertrümmerungen und Versteigerungen) und die seit 1766 erfolgten
Gemeindegrundverteilungen. Der Besitz bestand aus (Fläche in Tagwerk,
der Klammerzusatz bezeichnet die Herkunft der zugekauften Felder):
Hofstelle mit Garten 0,72
Pappmahdteil vom Jahre 1810, Wiese 0,15
Neues Krautbeet, alter Teil 0,06
Moosteil vom Jahre 1812, Wiese 0,18
Oberer Flecken vom Jahre 1766 0,31
Guter Holzteil vom Jahre 1810 0,42
Oberes Viertel an der untern Straße (Hofbauer) 0,61
Viertl an der untern Straße (Hofbauer) 0,59
Mittelstetterwegacker (Hofbauer) 1,94
Spitzäckerl (vom Pfaffenbauer) 0,80
Riedwegbreite (vom Pfaffenbauer) 0,91
Dorfacker im Sallacherfeld (Peterbauer) 1,25
Burgheimerwegacker im Schleipferfeld 1,55
Heimbergacker 0,85
Lämmerheidacker 0,59
Acker an der untern Straße 0,98
Großjauchert zwischen dem Pfaffenbauern 1,10
Großes 1/2-Jauchert am Peichingerweg 1,40
Buchacker 1,00
Zusammen: 15,41
Der Schwabpeter hob sich mit dieser Fläche von der Vielzahl
der Kleinbetriebe heraus, denn man muß zu diesen 19 eigenen
Grundstücken noch den Wert der Gemeindenutzungen dazurechnen.
Der Davidbauer 1810
(Hinweis: Dieser Beitrag ist aus Platzgründen im Buch nur verkürzt
wieder gegeben.)
Obwohl sich die Flur ursprünglich auf nur 21 Anwesen - darunter einige
mit sehr wenig Feldbesitz - verteilte, hatten auch die Wächteringer
sehr viele kleine Parzellen. Der Besitz des Davidbauern, damals
größter Hof, splitterte sich 1810 wie folgt auf:
a) Hofstelle,
b) ¼ Jauchert Garten,
c) 3 Parzellen mit 24 Jauchert im Winterfeld (Straumerfeld),
d) 8 Parzellen mit 18 ½ Jauchert im Sommerfeld (Ettinger Feld),
e) 5 Parzellen mit 23 ½ Jauchert im Brachfeld (Wallerdorfer Feld),
f) 4 zweimähdige Wiesen mit 10 Tagwerk,
g) 3 Waldgrundstücke mit 1 3/8 Tagwerk,
h) 1 Gemeindeteil (zweimähdige Wiese mit ¼ Tagwerk) und
i) 1 Jauchert in dem untern Moos, kultiviert 1809,
j) 1 Tagwerk Wiese das Angerle,
k) 4 Tagwerk neben der großen Breiten,
l) 2 Tagwerk in den Bayerdillinger Ängern und
m) 3 Tagwerk in den Holzmüller-Ängern.
Davidbauer Xaver Eberl hatte außerdem Anspruch auf die ungeteilten Gemeindegründe und einen Forstrechtsentschädigungsteil für jährlich 16 Klafter Brennholz (Esterholz). Insgesamt hatte Eberl 37 Grundstücke. Noch stärker zersplittert war das nächstgrößere Hof beim Lutz mit zusammen 62 Flurnummern.
Der Gober 1862
(Hinweis: Dieser Beitrag konnte im Buch aus Platzgründen nicht mehr
abgedruckt werden.)
In den amtlichen Steuerbüchern wurden die Grundstücke nach
der Uraufnahme von 1813 noch detaillierter mit Angabe von Flurnummer, Nutzungsart
und genauer Fläche beschrieben. Zum Gober, Wächtering
Nr. 17, gehörte 1862, verkürzt dargestellt jeweils mit Tagwerks-Angabe
(StAA, RA Rain 608):
Wohnhaus, Nebengebäude, Hofraum, Garten 0,45
Beet im unteren Krautgarten, uralter Teil 0,04
Unterer Moosteil von 1812, Wiese 0,82
Zellergassenteil von 1815 0,12
Oberer Moosteil, uralte Teile 0,42
Beet im oberen Krautgarten, uralter Teil
0,04
Forstrevierentschädigungsteil im Esterholz 2,05
11 Ausbrüche vom Lohnerbauernhof, zusammen 14,69
In der Herrnleich, Acker 0,97
3 Ausbrüche vom Davidbauernhof 6,18
1 Ausbruch aus dem Zinnaglhof 1,34
1/5 vom großen Anger, 1861 von Max Weis, Bayerdilling, für 434
fl erkauft 1,20
Zusammen: 28,32
Mathias und Anna Maria Kammerer besaßen außerdem noch ein Gemeinderecht. Die Auflistung zeigt, daß der Großteil des Feldbesitzes durch gutes Wirtschaften dazu erworben wurde, und zwar bei den Zertrümmerungen von drei großen Wächteringer Höfen.