Quellen, Literatur und Hinweise

Die wichtigsten Archive sind wie folgt abgekürzt:
BayHStA = Bayerisches Hauptstaatsarchiv München
PfAB = Pfarrarchiv Bayerdilling
StAA = Staatsarchiv Augsburg (früher Neuburg)
StAM = Staatsarchiv München
StAR = Stadtarchiv Rain

Hauptsächlich verwendete Literatur

Baader = Joseph Baader, Geschichte des Frauenklosters Niederschönenfeld, in Anton Steichele, Archiv des Bistums Augsburg, III. Band, Augsburg 1856.

Debler = Nikolaus Debler, Geschichte des Klosters Thierhaupten, Donauwörth 1909.

Dorn = Ludwig Dorn, Historisches aus Rain, Neuauflage der Werke, Rain 1985.

Fischeriana = Handschriften des Rainer Heimatforschers Ludwig Wilhelm Fischer, 1817 - 1890, verwahrt im Stadtarchiv Rain.

Hufnagel = Max Josef Hufnagel und Sebastian Hiereth, Historischer Atlas von Bayern, Teil Schwaben, Heft 2, Das Landgericht Rain, München 1966.

NK = Neuburger Kollektaneenblatt (wichtig ist vor allem der Jahrgang 1954: Gericht und Stadt Rain).

MB = Monumenta Boica (gedruckte Bayerische Urkundensammlung), verwendet insbesondere die Bände X. (Indersdorf), XVI. (Niederschönenfeld) und XXXVIa. (1. und 2. Herzogsurbar). Die Originale der Urkunden liegen im Bayerischen Hauptstaatsarchiv München, bei Niederschönenfeld existieren dort auch Abschriften, nach Orten geordnet, unter der Signatur KL Niederschönenfeld, Nrn. 1 bis 4.

RB = Regesta Boica (verkürzte Inhaltswiedergabe bayerischer Urkunden).

Schmeller = Johann Andreas Schmeller, Bayerisches Wörterbuch, Sonderausgabe der von G. Karl Frommann bearbeiteten 2. Ausgabe, München 1872 - 1877.

Währungseinheiten

fl = Gulden (von „Florin“; bei der Umstellung 1876 galt: 1 fl = 1,76 M)
xr = Kreuzer (60 xr = 1 fl)
hl = Heller (7 hl = 1 xr, 420 hl = 1 fl)
M = Mark
GM = Goldmark
RM = Reichsmark
DM = Deutsche Mark
Pf = Pfennig

Flächenmaße und Hofgrößen

1 Jauchert: Bis zum Beginn einer planmäßigen Landesvermessung in Bayern anfangs des 19. Jahrhundert war das Jauchert (Juchert) die gängige Maßeinheit für Ackerflächen. Eine Umrechnung auf heutige Maßeinheiten ist jedoch nur annähernd möglich, da das Jauchert regional unterschiedlich bewertet war. In der Regel war es erheblich mehr als ein Tagwerk.

1 Hof besaß im Mittelalter in der Regel 100 - 150 Jauchert

1 Hube war ein halber Hof (50 - 80 Jauchert)

Bei den Fassionen von 1810 wurde der Hoffuß entsprechend dem Verhältnis zu einem ganzen Hof in Bruchteilen angegeben, in Bayerdilling kommen vor:

1/2- und 1/4-Hof (darunter Wirte und Mühlen),

1/8-Hof oder Bausölde,

1/16-Hof, auch „Gütl“ oder „Leerhäusler“ genannt; ein solches Anwesen hatte nur Gemeinderecht und geringen Feldbesitz;

1/32-Anwesen; dieses hatte nur Anteil an den unverteilten Gemeindegründen.

1 Tagwerk=3407 Quadratmeter

Längenmaße

1 Fuß (Schuh) = etwa 0,292 Meter
1 Meter = etwa 3,426 Fuß
1 Quadratschuh = 0,0852 Quadratmeter

Körpermaß

1 Holzklafter = 3,1325 Kubikmeter (= Ster): 6 Fuß breit, 6 Fuß hoch und 3 ½ Fuß Scheiterlänge

Hohlmaß für Getränke

1 Schenkeimer = 64,14 Liter

Hohlmaße für Getreide

Der Inhalt war nach Gegenden sehr verschieden, genannt sind bayerische Durchschnittsmaße.

1 Scheffel = 222,358 Liter (auch Schaff, Schäffel genannt)
1 Metzen = 37,060 Liter
1 Scheffel = 6 Metzen
1 Scheffel = 1 Mutte (auch Mutt, Muth, althochdeutsch, aus lat. modium)

1 Scheffel entsprach nach dem ältesten erreichbaren Durchschnitts-Getreidegewicht der Rainer Schranne von 1856:
171,92 kg Weizen
162,40 kg Dinkel (Fesen)
154,56 kg Korn (Roggen)
135,52 kg Gerste
92,40 kg Hafer (Haber).

Handelsgewichte
1 Pfund (bayer.) = 560 Gramm

Namensschreibweise und Bildunterschriften in diesem Buch

Hausnamen werden stets unter Anführungszeichen und zur eindeutigen Identifikation in der Regel in hochdeutscher Form geschrieben.

Die Schreibweise von Familiennamen ist, insbesondere vor 1950, sehr unterschiedlich. Wiedergegeben ist entweder die Form, wie sie in der jeweiligen Urkunde vorgefunden wurde oder wie sie bei der betreffenden Familie jetzt gebräuchlich ist.

Bei ledigen Frauen ist des öfteren, insbesondere bei den Schulbildern, der spätere Ehename in Klammern und ohne weitere Erläuterung angegeben (im Hinblick auf den Zeitaufwand sind diese Zusätze jedoch nicht vollständig ermittelt worden). Wenn bei verheirateten Frauen der Geburtsname hinzugesetzt wurde, ist er mit dem Zusatz „geb.“ in Klammern angegeben.

Sollten uns Namensverwechslungen unterlaufen sein, bitten wir die Betroffenen um Entschuldigung.